Rückversand nach China und deren Kosten und Erstattungen
Zur Zeit gibt es nur die teure möglichkeit nach CN zu verschicken wenn ein akku Fest verbaut innen ist.
3 Möglichkeiten:
- Akku ausbauen und verschicken. entweder später mit dem Händler verrechnen oder entsorgen.
- bei PP drängen eine deutsche Rückversand Adresse zu wählen.
- vor Ort versuchen zu reparieren
Bitte Beachten: Wurde dies im Rahmen eines Paypal Fall bearbeitet, immer an die von Paypal angegebene Rücksender Adresse schicken!
Paypal:
Im falle eines Paypal Konflikt, sollte man mit Paypal telefonieren (angeben: DOA on Arrival Oder Rückgaberecht), die regeln die übernahme der Versandkosten zu lasten des Händlers
NEU: https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/warenpost-international.html
Rückversand China:
- OHNE AKKU
ACHTUNG: immer wieder neue Preise und Änderungen (hier nicht immer aktuell) !! Bitte rechtzeitig Informieren !!
Die billigste und beste Versandart ist der Warenversand International
Preise liegen Zwischen 3.- und 19,90.- euro
https://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=LnUVjJb8T-Q
http://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/warenversand-international.html
Versandaufkleber mit Zollerklärung CN22 hier zum Ausdrucken: http://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/B_b/Briefe_ins_Ausland/vorlagen/adressaufkl_brief_int.pdf
- Akku verbaut:
Bitte hier lesen Akkus ins Ausland:
https://www.paketda.de/logistik-batterien-gefahrgut.php
Es gibt nur 2 Möglichkeiten zur Zeit: DHL-Express und UPS
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/external/Express/dhl-express-preise-und-laufzeiten-07-2016.pdf
Dazu mehr über Gefahrgut unter : http://www.dhl.de/de/express/versenden/versandberatung/gefahrgut.html
Alternativ gibt es die Möglichkeit mit https://www.transglobalexpress.de/
Transglobalexpress ist ein "Dienstleister " für Pakete nach china, die preise bewegen sich ab 40.- euro aufwärts mit verschiedenen dienstleistern, wobei abholung an der Haustür eine Option ist.
- Interessante Alternative (ca. 25.- Euro)
Ein User im Roboter-Forum (Blubsyxxl) https://www.roboter-forum.com/index.php?thread/22297-sehr-g%C3%BCnstiger-versand-nach-china/&pageNo=1 hat einen Weg gefunden, wie Geräte mit Akku nach China transportiert werden können.
Er hat einen Saugroboter versendet, der schon in China angekommen ist.
Ablauf wie folgt:
Bitte diesen Kontakt in Englisch anschreiben: decndhlservice@163.com Kann bis zu 12 Stunden dauern, bis jemand antwortet. (Telefonnummer für deutschen Support: 02405-896 70 55)
Über Email mitteilen, dass mit bPost ein Gerät versenden werden soll. Man überweist das Geld auf ein deutsches Konto und erhält im Anschluss ein DHL-Label.
Dieses klebt man auf das Paket und gibt es bei der nächsten Postfiliale ab. Das Paket wird an eine deutsche Adresse (Umschlaglager der Spedition) versendet.
Diese deklarieren das Paket für China (inklusive Gefahrgutaufkleber) und fügen die Dokumente bei, die die Behörden benötigen. Den Rest übernimmt dann bPost - ist EMS im Prinzip.
Hier die Bedingungen von bPost:
• Die Batterie muss fest im Gerät verbaut sein und es muss zudem sichergestellt sein, dass sich das Gerät nicht selbst einschaltet
Einschränkungen von Zellen und Batterien:
• Jedes Paket darf nicht mehr als vier Zellen oder zwei Batterien enthalten, die im Geräten installiert sind.
• Bei Lithium-Ionen-Zellen und Batterien darf die Wattstunde nicht mehr als 20Wh pro Zelle oder 100Wh pro Akku betragen.
• Für Lithiummetall- oder Lithiumlegierungszellen und Batterien darf der Lithiumgehalt 1 Gramm für eine Zelle und 2 Gramm für eine Batterie nicht überschreiten.
• Jede Zelle und Batterie müssen von einem Typ sein, der nachweislich die Anforderungen jedes Tests im UN-Handbuch der Tests erfüllt.
• Zellen oder Batterien, die aus Sicherheitsgründen defekt sind oder beschädigt sind, sind verboten.
Versandversicherung bei bpost = 100 EUR.
Adresse eintragen:
Immer wieder wird gefragt wie die adresse einzutragen ist.
Pauschal kann man sagen, wie man eine einträgt, nur gibt es manchmal keine Straßen sonder "Room", "Bulding" usw.
Hier eine gute Einleitung dafür
http://www.upu.int/fileadmin/documentsFiles/activities/addressingUnit/chnEn.pdf
Zoll
Das Zollrecht bietet die Möglichkeit, Einfuhrsteuern und Zollabgaben zurück zu verlangen.
#1: Ware zurücksenden und Geld erstatten (Keine Wiedereinfuhr)
Um die Einfuhrumsatzsteuer (Eust. 19%, evtl. Zoll) zurück zu verlangen, muss man eine Ungültigkeitserklärung bei dem zuständigen Zollamt schriftlich beantragen.
Die Adresse steht auf auf dem Bescheid den man erhält, oder man kann sie auch von der Post/DHL erhalten mit der Angabe der Quittung- Versandnummer die man erhalten hat.
Es muss unbedingt ein richtiger Steuerbescheid sein, den bitte bei DHL per mail anfordern oder gleich vor Ort bei Empfang/Lieferung aushändigen lassen.Den Steuerbescheid kann man bei DHL unter ReklamationSSCZoll@deutschepost.de anfordern
Unter 01806-7729655 kommt man auch die Unterlagen (ACHTUNG, es entstehen extra Kosten )
Damit es zügig bearbeitet wird, sollte man dem Antragsschreiben alle Unterlagen beifügen, die beweisen das man die Ware auch gesendet hat (Zb. Beleg der Post/DHL oder Empfangsbestätigung bei Einwurf, Einschreiben , etc. )
Das Hauptzollamt in Dresden ist erreichbar unter 0351-81610.
Den Erstattungsantrag mit den Belegen für die Rücksendung und Erstattung des Kaufpreises kann man per email an poststelle@hzadd.bfinv.de schicken.
Bearbeitungszeit momentan 12-14 Wochen!
Die Quittung des DHL-Kuriers über die bezahlten Steuern beim Empfang werden teilweise nicht anerkannt. Man muß bei DHL per email einen amtlichen Steuerbescheid anfordern.
Bankverbindung für Steuerrückerstattung nicht vergessen !!!
Das Formular kann man sich beim Zoll besorgen.
Formular:
http://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=0223
und
http://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=0235
#2. Ware Umtauschen oder zur Reparatur (Wiedereinfuhr)
Will man seine Ware umtauschen oder reparieren lassen, dann führt man aus und wieder ein.
Dazu braucht man einen "Nämlichkeitsnachweis" oder auch Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung, oder auch Formblatt INF 3.
*** Noch viel weniger Arbeit hat man mit der "passiven Veredelung", die ist einfacher für Zöllner zu bewerkstelligen und erfordert nicht soviel Aufwand. ***
Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt
Quelle: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html[/QUOTE]
Das Formular ist beim Zoll, IHK und in guten Schreibwarenhandel erhältlich (In dreifacher Ausfertigung!)
Dann geht man zum Zoll mit seiner Ware und Rechnung und läst sich alles Bescheinigen, das geht teilweise leider nur persönlich weil die Seriennummern der Geräte mit angegeben werden.
Die Quittung des DHL-Kuriers über die bezahlten Steuern beim Empfang werden teilweise nicht anerkannt. Man muß bei DHL per email einen amtlichen Steuerbescheid anfordern. Den Steuerbescheid kann man bei DHL unter ReklamationSSCZoll@deutschepost.de anfordern
Unter 01806-7729655 kommt man auch die Unterlagen (ACHTUNG, es entstehen extra Kosten )
Das Hauptzollamt in Dresden ist erreichbar unter 0351-81610.
Den Erstattungsantrag mit den Belegen für die Rücksendung und Erstattung des Kaufpreises kann man per email an poststelle@hzadd.bfinv.de schicken.
Bearbeitungszeit momentan 12-14 Wochen!
Ebenfalls eingetragen werden das zirca Gewicht und der momentane Wert.
Für Österreich:
# OFFIZIELL : Österreich und Zoll Bestimmungen
Ist die bestellte Ware aber schadhaft oder entspricht nicht der Bestellung, so kann gemäß Artikel 238 ZK bei den Zollämtern ein Antrag auf Erstattung gestellt werden. Mit den Verzollungsunterlagen und der Ware geht man zur örtlich zuständigen Zollstelle (jene Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Ausführerin/der Ausführer ansässig ist) und lässt die Ware besichtigen.
Zusätzlich ist eine Bestätigung vom Diensteanbieter (Versandhändler) notwendig, dass die Ware nicht der Bestellung entsprochen hat. Ein Zollpapier für die Ausfuhr wird gestellt, die Ware kann anschließend zurückgesendet werden.
Dann bleibt ein Jahr Zeit, um beim zuständigen Zollamt einen Antrag auf Rückerstattung der Einfuhrabgaben zu stellen. Sollte bei der Paketzustellung sofort ersichtlich sein, dass die Ware beschädigt bzw. die Verpackung der Postsendung nicht in Ordnung ist, so verweigern Sie auf jeden Fall die Annahme!
Quelle: https://www.bmf.gv.at/zoll/post-internet/internet-shopping.html#Worauf_ist_bei_der_R_cksendung_von_Waren_zu_achten_
# Inoffiziell: Österreich, privat Berichtet (Danke an Klausl13 )
Als erstes Dhl anschreiben bezüglich Rückerstattung der Einfuhrsteuer.
Das macht tatsächlich Dhl, oder das zuständige Versandunternehmen, zumindest scheint es hier in Österreich so zu sein.
Mit dem Zollamt müssen wir uns nicht abgeben.
Dhl braucht 3 Dinge :
1) Sendungsnummer vom Export (Wenn Sie mit der Post versenden achten Sie bitte darauf
dass, auf dem Aufgabeschein die genaue Warenbezeichnung, Stückzahl und (Einzel)Wert
exkl. Versandkosten laut Ihrer Bestellbestätigung angegeben werden).
2)wenn nicht die ganze Bestellung retourniert wird : auf der Bestellbestätigung den genauen Artikel angeben
3)Bestätigung vom Versender, daß die Ware aufgrund von Schadhaftigkeit zurückgenommen wird.
Soviel zur Einfuhrsteuerrückerstattung.Das klingt jetzt doch nicht so kompliziert.
Für die Schweiz: (Danke an USER @StardustOne )
Und für die Schweiz gilt: Geld zurück bei der Ausfuhr zur Reparatur gibt es keines. Dafür müssen bei der Wiedereinfuhr nach einer Reparatur dann nur die Reparaturkosten versteuert werden. Und Achtung, Versandkosten zurück zählen auch dazu.
www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04342/04353/04358/index.html?lang=de
Und wird etwas wegen Falsclieferung oder Nichtgefallen zurückgeschickt, fallen 5% Gebühren vom Warenwert an, mindestens 30 Und maximal 500 Franken. Eine Rückerstattung der Mwst können Schweizer bei kleineren Beträgen also vergessen, steht so im Formular 18.86.
www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04021/04023/04280/index.html?lang=de
Anmerkung
Diese Tipps sind nicht rechtlich verbindlich. Irrtum und Unvollständigkeit kann nicht ausgeschlossen werden.
In Deutschland sind Rechtsberatungen nur von Rechtsanwälten zulässig. Alles andere gilt als Wissensvermittlung, die keinerlei rechtliche Bindung hat. Dies ist auch hier der Fall! Ich hafte nicht für Schäden, die durch den Gebrauch dieser rechtlichen Hinweise entstehen.